Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens mit ESG-Kennzahlen auf einem Schreibtisch
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Wirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht einfach erklärt: Pflicht & Beispiele

Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Unternehmens. Mit der EU-Richtlinie CSRD sollte er ursprünglich für rund 50.000 Unternehmen in Europa zur Pflicht werden, allein in Deutschland für etwa 15.000. Das Omnibus-Paket von 2026 hat diesen Kreis drastisch verkleinert: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. In Deutschland rechnen die Koalitionsfraktionen im Bundestag damit nur noch mit rund 1.430 Unternehmen.

Doch was genau gehört in einen solchen Bericht? Welche ESG-Kriterien sind relevant, welche Standards gelten und wie läuft die Erstellung in der Praxis ab? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen rund um den Nachhaltigkeitsbericht, zeigt die aktuellen Fristen nach der Omnibus-Reform und gibt konkrete Beispiele für die Umsetzung.

Zusammenfassung: Nachhaltigkeitsbericht

  • Pflicht nur noch für sehr große Unternehmen: Nach dem Omnibus gilt die CSRD für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz, neu betroffene berichten erstmals für 2027
  • ESG-Kriterien als Grundlage: Der Bericht deckt Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) ab
  • Wesentlichkeitsanalyse als Startpunkt: Die doppelte Wesentlichkeit (Inside-Out und Outside-In) bestimmt, welche Themen berichtet werden
  • Schlankere ESRS ab 2027: Die überarbeiteten Standards streichen über 60 Prozent der Pflichtdatenpunkte
  • Prüfung mit begrenzter Sicherheit: Die geplante Verschärfung auf hinreichende Sicherheit ist gestrichen
  • Mittelstand indirekt betroffen: Für Zulieferer bis 1.000 Beschäftigte begrenzt der freiwillige Standard VS, welche Daten Kunden verlangen dürfen
>1.000
Beschäftigte als Mindestgröße
12
ESRS-Standards
2027
Erstes Berichtsjahr für neu Betroffene
>60 %
weniger Pflichtdatenpunkte

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht? Definition und Bedeutung

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein strukturiertes Dokument, in dem ein Unternehmen systematisch über seine Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft informiert. Im Unterschied zum klassischen Geschäftsbericht, der primär finanzielle Kennzahlen enthält, legt der Nachhaltigkeitsbericht den Fokus auf nichtfinanzielle Informationen, sogenannte ESG-Daten.

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Definition: Nachhaltigkeitsbericht

Ein Nachhaltigkeitsbericht (auch ESG-Report oder Sustainability Report) ist eine standardisierte Offenlegung der ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Leistungen eines Unternehmens. Für Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie CSRD fallen, ist er rechtlich verbindlich.

Vom freiwilligen CSR-Report zur gesetzlichen Pflicht

Bis 2023 war die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) geregelt. Sie betraf lediglich rund 11.700 große kapitalmarktorientierte Unternehmen europaweit. Die Berichte waren inhaltlich wenig standardisiert und schwer vergleichbar.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die seit Januar 2023 in Kraft ist, hat die EU die Anforderungen grundlegend verschärft. Die CSRD ersetzt die NFRD und verlangt erstmals eine einheitliche Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ursprünglich sollte die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU dadurch auf rund 50.000 steigen.

2025 hat die EU-Kommission jedoch umgesteuert. Mit dem Omnibus-Paket wurden die Pflichten erst verschoben und dann deutlich zurückgeschnitten. Seit dem 18. März 2026 ist die Richtlinie (EU) 2026/470 in Kraft, die den Anwendungsbereich der CSRD auf sehr große Unternehmen beschränkt.

Warum Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen wichtig sind

Nachhaltigkeitsberichte dienen nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie schaffen Transparenz gegenüber Investoren, Kunden und Geschäftspartnern. Laut dem PwC Global Investor Survey 2024 erwarten 71 Prozent der befragten Investoren, dass Unternehmen ESG-Themen direkt in ihre Strategie integrieren. Unternehmen ohne glaubwürdigen Nachhaltigkeitsbericht riskieren daher Wettbewerbsnachteile bei der Kapitalaufnahme.

Darüber hinaus unterstützt der Bericht interne Entscheidungen: Die systematische Erhebung von ESG-Kennzahlen deckt Effizienzpotenziale auf, etwa beim Energieverbrauch oder in der Lieferkette. Nachhaltige Unternehmen nutzen den Bericht als strategisches Steuerungsinstrument, nicht nur als Compliance-Dokument.

Ab wann gilt die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht?

Nach der Omnibus-Reform sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz zum Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD verpflichtet. Beide Schwellen müssen gleichzeitig überschritten sein. Die Fristen beziehen sich auf das Geschäftsjahr, für das erstmals berichtet werden muss. Der Bericht selbst wird jeweils im Folgejahr veröffentlicht.

GruppeGeschäftsjahrBetroffene UnternehmenVeröffentlichung
Erste Welleab 2024Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Beschäftigten (bisher NFRD-pflichtig), in Deutschland bis zur Umsetzung per nichtfinanzieller Erklärung nach HGBab 2025
Neue Schwellenab 2027Alle Unternehmen mit >1.000 Beschäftigten und >450 Mio. € Nettoumsatz, unabhängig von der Börsennotierungab 2028
Drittstaatenab 2028Nicht-EU-Konzerne mit >450 Mio. € EU-Umsatz und einer EU-Tochter oder Zweigniederlassung mit >200 Mio. € Umsatzab 2029
Entfallenkeine PflichtBörsennotierte KMU und große Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenkeine

Wer ist konkret betroffen?

Die frühere Regel, nach der zwei von drei Kriterien genügten (mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme), gilt nicht mehr. Die Rechtsform spielt weiterhin keine Rolle: Auch GmbHs und Familienunternehmen sind betroffen, wenn sie beide neuen Schwellen überschreiten. Unternehmen der ersten Welle, die unter den neuen Schwellen liegen, können die Mitgliedstaaten schon für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Pflicht befreien. Der Änderungsantrag zum deutschen Gesetzentwurf sieht diese Befreiung vor.

In Deutschland ist die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das CSRD-Umsetzungsgesetz liegt im Bundestag, die Anhörung im Rechtsausschuss fand am 13. April 2026 statt, verabschiedet ist es noch nicht (DRSC). Bis dahin gilt das Handelsgesetzbuch: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten geben weiter eine nichtfinanzielle Erklärung ab. Viele nutzen dafür bereits freiwillig die ESRS.

⚠️
Achtung: Indirekte Betroffenheit durch Lieferketten

Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte können indirekt betroffen sein. Berichtspflichtige Konzerne müssen über ihre Wertschöpfungskette berichten und fragen ESG-Daten bei Zulieferern ab. Damit das nicht ausufert, gilt eine Obergrenze (Value Chain Cap): Von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen sie nicht mehr verlangen, als der freiwillige Standard VS vorsieht. Wer einmal nach dem VS berichtet, kann damit viele Kundenanfragen beantworten.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die CSRD sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten eigene Sanktionsregelungen festlegen. In Deutschland drohen bei fehlender oder fehlerhafter Nachhaltigkeitsberichterstattung Bußgelder nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Die genauen Regeln für den künftigen CSRD-Bericht legt erst das Umsetzungsgesetz fest.

Was sind ESG-Kriterien im Nachhaltigkeitsbericht?

ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Dimensionen bilden das Grundgerüst jedes Nachhaltigkeitsberichts. Unternehmen müssen zu jeder Dimension konkrete Kennzahlen, Strategien und Ziele offenlegen.

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Environment (Umwelt)

CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Wassernutzung, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Schadstoffbelastung

👥

Social (Soziales)

Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte, Lieferkettenstandards, Gesundheitsschutz, Gemeinwohl

⚖️

Governance (Führung)

Antikorruption, Vergütungspolitik, Steuertransparenz, Risikomanagement, Whistleblowing, Lobbying

Wichtige ESG-Kennzahlen im Überblick

Die ESRS definieren konkrete Datenpunkte, die Unternehmen erheben und berichten müssen. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch zentrale Kennzahlen je ESG-Dimension:

ESG-DimensionKennzahlEinheitBeispielwert
UmweltTreibhausgasemissionen (Scope 1+2)Tonnen CO2-Äquivalente12.500 t CO2e
UmweltEnergieverbrauch gesamtMWh45.000 MWh
UmweltAnteil erneuerbarer EnergienProzent68 %
SozialesGender Pay GapProzent4,2 %
SozialesUnfallrate (LTIR)pro 1 Mio. Arbeitsstunden1,8
SozialesWeiterbildungsstunden pro MitarbeitendenStunden/Jahr24 h
GovernanceAnteil unabhängiger AufsichtsratsmitgliederProzent60 %
GovernanceGemeldete Compliance-VerstößeAnzahl3

Diese Kennzahlen ermöglichen Investoren und Stakeholdern, die Nachhaltigkeitsleistung verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Wer wissen möchte, welche ESG-Kriterien Unternehmen konkret erfüllen müssen, findet im Artikel zu ESG-Kriterien eine ausführliche Erklärung.

ESG-Score: Wie Unternehmen bewertet werden

Der ESG-Score ist eine aggregierte Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens. Ratingagenturen wie MSCI, Sustainalytics oder ISS ESG vergeben diese Scores auf Basis öffentlich zugänglicher Daten, darunter der Nachhaltigkeitsbericht. Ein hoher ESG-Score verbessert die Chancen, in nachhaltige Fonds und ETFs aufgenommen zu werden, und senkt tendenziell die Kapitalkosten.

Allerdings unterscheiden sich die Methoden der Ratingagenturen erheblich. Das Aggregate Confusion Project der MIT Sloan School zeigt: Die ESG-Ratings großer Anbieter korrelieren im Schnitt nur mit 0,54, die Kreditratings von Moody’s und S&P dagegen mit 0,92. Unternehmen sollten daher nicht nur auf einen einzelnen Score optimieren, sondern eine konsistente und transparente Berichterstattung anstreben.

Die CSRD im Detail: Was die EU-Richtlinie verlangt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die zentrale EU-Regulierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie wurde im Dezember 2022 verabschiedet und muss von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die ursprüngliche Frist dafür lief im Juli 2024 ab. Deutschland hat sie verpasst: Ein erster Gesetzentwurf scheiterte mit dem Ende der Ampel-Koalition, der neue Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Die Änderungen durch den Omnibus müssen die Mitgliedstaaten bis März 2027 umsetzen.

Kernelemente der CSRD

Die CSRD bringt fünf wesentliche Neuerungen gegenüber der bisherigen NFRD:

  1. Einheitliche Standards (ESRS): Erstmals gibt es verbindliche europäische Berichtsstandards, entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
  2. Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf die Umwelt als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen berichten
  3. Pflicht zur externen Prüfung: Der Nachhaltigkeitsbericht muss von einem unabhängigen Prüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft werden
  4. Digitales Berichtsformat: Die Berichte sollen im European Single Electronic Format (ESEF) maschinenlesbar veröffentlicht werden
  5. Integration in den Lagebericht: Der Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Unternehmens-Lageberichts, nicht mehr ein separates Dokument
ℹ️
CSRD vs. NFRD: Der zentrale Unterschied

Die bisherige NFRD ließ Unternehmen weitgehend freie Hand bei der Wahl des Berichtsrahmens. Die CSRD schreibt dagegen verbindliche Standards (ESRS) vor und verlangt eine externe Prüfung. Dadurch werden Nachhaltigkeitsberichte erstmals EU-weit vergleichbar, ähnlich wie Finanzberichte nach IFRS.

Vom CSR-Bericht zum CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht

Viele Unternehmen haben bereits freiwillige CSR-Berichte (Corporate Social Responsibility) veröffentlicht. Der Übergang zur CSRD-konformen Berichterstattung erfordert jedoch erhebliche Anpassungen: Die ursprünglichen ESRS definierten über 1.100 Datenpunkte, von denen viele quantitativ belegt werden müssen. Die überarbeitete Fassung von 2026 senkt die Zahl der Pflichtdatenpunkte um über 60 Prozent. Unternehmen, die bisher nur qualitative Beschreibungen geliefert haben, müssen ihre Datenerhebung trotzdem grundlegend umstellen.

Welche ESRS-Standards gelten für den Nachhaltigkeitsbericht?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den inhaltlichen Rahmen für den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD. Sie wurden von EFRAG entwickelt und im Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet. Am 3. Juli 2026 hat die Kommission eine vereinfachte Fassung der ESRS angenommen: über 60 Prozent weniger Pflichtdatenpunkte und über 70 Prozent weniger Datenpunkte insgesamt. Sie gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, Unternehmen dürfen sie freiwillig schon für 2026 anwenden. Parlament und Rat haben dafür eine Prüffrist, eine Ablehnung gilt als unwahrscheinlich. Der Aufbau bleibt gleich: zwölf Standards, aufgeteilt in übergreifende, umweltbezogene, soziale und governance-bezogene Bereiche.

KategorieStandardBezeichnung
ÜbergreifendESRS 1Allgemeine Anforderungen
ÜbergreifendESRS 2Allgemeine Angaben
UmweltESRS E1Klimawandel
UmweltESRS E2Umweltverschmutzung
UmweltESRS E3Wasser- und Meeresressourcen
UmweltESRS E4Biologische Vielfalt und Ökosysteme
UmweltESRS E5Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
SozialesESRS S1Eigene Belegschaft
SozialesESRS S2Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
SozialesESRS S3Betroffene Gemeinschaften
SozialesESRS S4Verbraucher und Endnutzer
GovernanceESRS G1Unternehmensführung

Welche Standards sind verpflichtend?

ESRS 1 und ESRS 2 sind für alle berichtspflichtigen Unternehmen verbindlich. Die thematischen Standards (E1 bis G1) unterliegen dagegen dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse: Nur Themen, die als wesentlich identifiziert werden, müssen berichtet werden. Eine Ausnahme bildet ESRS E1 (Klimawandel): Hier müssen Unternehmen explizit begründen, wenn sie das Thema als nicht wesentlich einstufen. Diese Sonderregel bleibt auch in den überarbeiteten ESRS erhalten (Kleeberg).

ESRS-Standards Übersicht für den Nachhaltigkeitsbericht
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Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse im Nachhaltigkeitsbericht?

Die Wesentlichkeitsanalyse (Materiality Assessment) ist der erste und wichtigste Schritt bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie bestimmt, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen relevant sind und daher berichtet werden müssen. Die CSRD verlangt dabei die sogenannte doppelte Wesentlichkeit.

Doppelte Wesentlichkeit: Inside-Out und Outside-In

Die doppelte Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven:

Inside-Out-Perspektive (Impact Materiality)

  • Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
  • Beispiel: Treibhausgasemissionen durch Produktionsprozesse
  • Beispiel: Arbeitsbedingungen bei Zulieferern
  • Fokus: Verantwortung des Unternehmens gegenüber Stakeholdern

Outside-In-Perspektive (Financial Materiality)

  • Welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wirken auf das Unternehmen ein?
  • Beispiel: Regulatorische Risiken durch CO2-Bepreisung
  • Beispiel: Reputationsrisiken durch Umweltskandale
  • Fokus: Finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen

Ein Nachhaltigkeitsthema gilt als wesentlich, wenn es aus mindestens einer der beiden Perspektiven relevant ist. Diese Methodik unterscheidet die CSRD deutlich von anderen Rahmenwerken: Die GRI-Standards fokussieren traditionell auf die Inside-Out-Perspektive, während die IFRS Sustainability Standards primär die Outside-In-Perspektive einnehmen.

Die überarbeiteten ESRS behalten die doppelte Wesentlichkeit bei, machen die Analyse aber pragmatischer: Unternehmen dürfen direkt auf Ebene der Themen und Unterthemen bewerten, statt jede einzelne Auswirkung, jedes Risiko und jede Chance gesondert zu prüfen.

Wesentlichkeitsanalyse in fünf Schritten

Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse folgt einem strukturierten Prozess, der Unternehmen hilft, fundierte Entscheidungen über ihre Berichtsinhalte zu treffen.

1

Themen identifizieren

Alle potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen entlang der Wertschöpfungskette erfassen, orientiert an den ESRS-Themenstandards

2

Stakeholder einbeziehen

Relevante Interessengruppen (Mitarbeitende, Kunden, Investoren, NGOs, Kommunen) befragen und deren Erwartungen dokumentieren

3

Doppelte Wesentlichkeit bewerten

Jedes Thema nach Impact Materiality (Inside-Out) und Financial Materiality (Outside-In) auf einer Skala bewerten

4

Schwellenwerte festlegen

Definieren, ab welcher Bewertung ein Thema als wesentlich gilt, mit transparenter Dokumentation der Methodik

✓

Ergebnis validieren

Wesentliche Themen vom Management freigeben lassen und die Ergebnisse im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen

Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?

Die Erstellung erfolgt in mehreren Schritten von der Datenerhebung über die inhaltliche Strukturierung bis zur externen Prüfung.

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts erfordert eine systematische Vorgehensweise, die weit über das reine Schreiben hinausgeht. Für den ersten Bericht nach ESRS sollten Unternehmen mehrere Monate Vorlauf einplanen, denn viele Daten liegen anfangs gar nicht in der nötigen Form vor.

Datenerhebung und ESG-Reporting-Systeme

Die größte Herausforderung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist die Datenerhebung. Auch nach der Vereinfachung verlangen die ESRS zahlreiche quantitative Angaben, von Scope-1- bis Scope-3-Emissionen über Wasserverbrauch bis hin zu Weiterbildungsstunden pro Mitarbeitenden.

Viele Unternehmen setzen auf spezialisierte ESG-Reporting-Software, um die Datenerhebung zu automatisieren. Verbreitete Lösungen sind unter anderem SAP Sustainability Control Tower, Sphera und Watershed. Diese Tools helfen, Daten aus verschiedenen Abteilungen zu konsolidieren und ESRS-konform aufzubereiten. Plattformen wie EcoVadis sind dagegen keine Berichtssoftware, sondern bewerten die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und Lieferanten mit Ratings.

💡
Tipp: Frühzeitig mit der Datenerhebung beginnen

Die ESRS verlangen teilweise Vergleichsdaten aus Vorjahren. Unternehmen, die erst im Berichtsjahr mit der Datenerhebung beginnen, können diese Anforderung nicht erfüllen. Eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten vor dem ersten Berichtsjahr ist empfehlenswert.

Inhaltlicher Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts

Ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht folgt einer standardisierten Struktur, die sich an den ESRS orientiert. Die vier Kernbereiche sind:

  1. Allgemeine Angaben (ESRS 2): Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette, Governance-Struktur, Nachhaltigkeitsstrategie, Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
  2. Umweltangaben (ESRS E1-E5): Klimaziele, Emissionsdaten, Energiemix, Wasserverbrauch, Biodiversitätsmaßnahmen, Kreislaufwirtschaftsansätze
  3. Soziale Angaben (ESRS S1-S4): Arbeitsbedingungen, Diversitätskennzahlen, Lieferketten-Due-Diligence, Verbraucherschutz
  4. Governance-Angaben (ESRS G1): Antikorruptionsmaßnahmen, Lobbying-Aktivitäten, Vergütungspolitik, Compliance-Systeme

Externe Prüfung und Verifizierung

Der Nachhaltigkeitsbericht muss laut CSRD extern geprüft werden, und zwar mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Das bedeutet: Der Prüfer stellt fest, ob ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Richtigkeit der Angaben sprechen. Ursprünglich sollte später eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) folgen, wie sie für Jahresabschlüsse gilt. Diese Verschärfung hat der Omnibus gestrichen. Stattdessen soll die EU-Kommission bis zum 1. Juli 2027 einheitliche Standards für die begrenzte Prüfung festlegen.

Wer in Deutschland prüfen darf, regelt das CSRD-Umsetzungsgesetz. Nach dem Regierungsentwurf und dem Änderungsantrag der Koalition bleibt die Prüfung Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Der Bundesrat wollte auch andere unabhängige Prüfdienstleister zulassen, die Bundesregierung hat das abgelehnt (Wirtschaftsprüferkammer). Zertifizierer wie TÜV Süd können freiwillige Berichte oder einzelne Angaben bestätigen, etwa eine Klimabilanz, aber nicht die gesetzliche Prüfung übernehmen. Bis zur Umsetzung prüft der Abschlussprüfer bei der nichtfinanziellen Erklärung nach HGB nur, ob sie vorgelegt wurde, nicht ihren Inhalt.

Nachhaltigkeitsbericht: Beispiele aus der Praxis

Konkrete Beispiele zeigen, wie Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branche ihre Nachhaltigkeitsberichte gestalten. Die folgenden Praxisbeispiele verdeutlichen verschiedene Ansätze und Schwerpunkte.

Beispiel: Großkonzern SAP

SAP veröffentlicht seit dem Geschäftsjahr 2012 einen integrierten Bericht, der Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten verbindet. Der Integrated Report 2025 enthält ein Nachhaltigkeitskapitel nach ESRS, das der Abschlussprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft hat. Darin stehen unter anderem die Scope-1- bis Scope-3-Bilanz, Kennzahlen zur Belegschaft und das Klimaziel: Netto-Null entlang der relevanten Wertschöpfungskette bis 2030, mit mindestens 90 Prozent weniger Bruttoemissionen gegenüber 2023. SAP macht dieses Ziel ausdrücklich davon abhängig, wie schnell Lieferanten dekarbonisieren und wie stark der Energiebedarf durch KI wächst. Mit dem Sustainability Control Tower bietet SAP zudem selbst eine Software für das ESRS-Reporting an.

Beispiel: Mittelstand Vaude

Der Outdoor-Ausrüster Vaude gilt als Vorreiter unter nachhaltigen Unternehmen im deutschen Mittelstand. Nach Jahren mit GRI-Berichten ist der Nachhaltigkeitsbericht 2025 nach den ESRS aufgebaut, obwohl Vaude nicht berichtspflichtig ist. Er dokumentiert unter anderem den Anteil der Kollektion mit dem Label Green Shape (je nach Saison rund 75 bis 81 Prozent), die EMAS-Zertifizierung des Firmensitzes in Tettnang seit 2008 und die Arbeit in der Lieferkette, etwa über Fair-Wear-Audits. Bemerkenswert: Seit der Winterkollektion 2024 wirbt Vaude nicht mehr mit „klimaneutralen“ Produkten, sondern verfolgt ein Net-Zero-Ziel für 2040. Vaude zeigt, dass auch mittelgroße Unternehmen einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht erstellen können.

Beispiel: Finanzbranche Allianz

Die Allianz integriert ESG-Kriterien sowohl in die eigene Geschäftstätigkeit als auch in ihre Kapitalanlageentscheidungen. Seit dem Berichtsjahr 2025 steht die Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS im Geschäftsbericht, statt wie früher in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht. Sie enthält unter anderem die finanzierten Emissionen und die CO2-Intensität der Kapitalanlagen sowie Kennzahlen zu Versicherungsprodukten mit nachhaltigen Komponenten. Für Anleger, die sich mit ESG-Investing beschäftigen, bietet der Allianz-Bericht einen guten Einblick in die Praxis der Finanzbranche.

✅
Best Practice: Integrierte Berichterstattung

Unternehmen wie SAP und Allianz verbinden Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten in einem integrierten Bericht. Dieser Ansatz entspricht dem CSRD-Ziel, Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie sichtbar zu machen, nicht als separates Dokument.

Standards und Rahmenwerke im Vergleich

Neben den ESRS existieren weitere internationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen, die global tätig sind, müssen häufig mehrere Rahmenwerke berücksichtigen.

StandardHerausgeberGeltungsbereichVerpflichtend?Schwerpunkt
ESRSEFRAG / EU-KommissionEU (CSRD-pflichtige Unternehmen)Ja (in der EU)Doppelte Wesentlichkeit
GRI StandardsGlobal Reporting InitiativeWeltweitFreiwilligImpact Materiality (Inside-Out)
IFRS S1/S2ISSB (IFRS Foundation)WeltweitLänderspezifischFinancial Materiality (Outside-In)
VS (früher VSME)EFRAG / EU-KommissionEUFreiwilligSchlanker Standard bis 1.000 Beschäftigte
DNKRat für Nachhaltige EntwicklungDeutschlandFreiwilligKostenlose Berichtsplattform für ESRS und VSME
UN Global CompactVereinte NationenWeltweitFreiwillig10 Prinzipien (Menschenrechte, Umwelt)

Welcher Standard passt zu welchem Unternehmen?

Für EU-Unternehmen, die unter die CSRD fallen, sind die ESRS verbindlich. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Die GRI-Standards können ergänzend genutzt werden, da EFRAG bei der Entwicklung der ESRS eine weitgehende Kompatibilität mit GRI angestrebt hat.

Für kleinere Unternehmen, die nicht berichtspflichtig sind, aber freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsleistung informieren möchten, ist der freiwillige Standard VS der wichtigste Rahmen. Die EU-Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 verabschiedet. Er ersetzt den bisherigen VSME und steht Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten offen, auch börsennotierten.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist heute vor allem eine kostenlose Berichtsplattform. Sie bietet ein Modul für ESRS-Berichte und ein VSME-Modul für KMU, das bis Ende 2026 auf den VS umgestellt werden soll (DNK). Die klassische DNK-Erklärung mit 20 Kriterien läuft aus: Neue Erklärungen können nur noch bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.

Häufige Herausforderungen beim Nachhaltigkeitsbericht

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Im Global CSRD Survey 2024 von PwC nannten 59 Prozent der befragten Unternehmen die Verfügbarkeit und Qualität der Daten als größte Sorge.

Datenlücken und Scope-3-Emissionen

Die Erhebung von Scope-3-Emissionen, also indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, ist besonders komplex. Laut CDP sind die Emissionen in der Lieferkette im Schnitt 26-mal so hoch wie die eigenen operativen Emissionen. Scope 3 macht damit bei vielen Unternehmen den weitaus größten Teil der Treibhausgasbilanz aus. Die Daten müssen häufig von Zulieferern und Kunden eingeholt werden, was gerade bei internationalen Lieferketten schwierig ist.

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Greenwashing-Risiko: Unvollständige Scope-3-Daten

Unternehmen, die nur Scope-1- und Scope-2-Emissionen berichten und Scope-3-Daten auslassen, vermitteln ein verzerrtes Bild ihrer Klimabilanz. Prüfer und Ratingagenturen bewerten solche Berichte kritisch. Eine transparente Darstellung der Datenlücken ist besser als das Verschweigen von Scope-3-Emissionen.

Wer die Klimabilanz von Produkten und Lieferketten besser verstehen möchte, findet im Artikel zum CO2 Fußabdruck von Lebensmitteln anschauliche Beispiele für Scope-3-Berechnungen.

Fehlende interne Expertise

Viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, verfügen nicht über spezialisierte Nachhaltigkeitsabteilungen. Die ESRS erfordern jedoch Fachwissen in Bereichen wie Klimabilanzierung, Menschenrechts-Due-Diligence und Biodiversitätsbewertung. Externe Beratungsunternehmen und Zertifizierungsstellen wie TÜV Süd unterstützen bei der Erstellung und der Vorbereitung auf die Prüfung. Die gesetzliche Prüfung selbst übernimmt in Deutschland ein Wirtschaftsprüfer.

Kosten der Berichterstattung

Belastbare Zahlen liefert der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes. Die Bundesregierung schätzt darin je Unternehmen im Schnitt rund 40.300 Euro pro Jahr für die Erstellung des Berichts und rund 67.200 Euro für die Prüfung. Hinzu kommen einmalig rund 36.200 Euro für die Einführung und 20.450 Euro für die Prüfung. Diese Durchschnittswerte wurden noch für die alten Schwellen berechnet, also einschließlich vieler kleinerer Unternehmen. Für die großen Konzerne, die nach dem Omnibus übrig bleiben, dürfte der Aufwand eher höher liegen. Die schlankeren ESRS sollen die Berichtskosten nach Angaben der EU-Kommission um mehr als 30 Prozent senken.

Nachhaltigkeitsbericht als strategisches Instrument

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als ein Compliance-Dokument. Richtig eingesetzt, unterstützt er Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, Risiken frühzeitig zu erkennen und neue Geschäftschancen zu identifizieren.

Vorteile für nachhaltige Unternehmen

Unternehmen, die ihren Nachhaltigkeitsbericht strategisch nutzen, profitieren auf mehreren Ebenen:

  • Besserer Kapitalmarktzugang: Investoren bevorzugen Unternehmen mit transparentem ESG-Reporting. Bloomberg Intelligence bezifferte das weltweit in ESG-Anlagen verwaltete Vermögen für 2022 auf über 30 Billionen US-Dollar
  • Risikominimierung: Systematisches ESG-Reporting deckt Risiken in der Lieferkette, bei regulatorischen Änderungen und im Reputationsbereich frühzeitig auf
  • Effizienzgewinne: Die Erhebung von Umweltkennzahlen zeigt Einsparpotenziale bei Energie, Wasser und Rohstoffen
  • Arbeitgeberattraktivität: In einer Stepstone-Umfrage unter rund 12.000 Beschäftigten fanden 76 Prozent es wichtig, dass ihr Arbeitgeber Nachhaltigkeit ernst nimmt

Unternehmen, die Greenwashing vermeiden und stattdessen auf ehrliche, datenbasierte Berichterstattung setzen, bauen langfristig Vertrauen bei Stakeholdern auf.

Nachhaltigkeitsbericht und nachhaltige Geschäftsmodelle

Der Nachhaltigkeitsbericht kann als Ausgangspunkt dienen, um das eigene Geschäftsmodell nachhaltiger auszurichten. Die systematische Analyse von ESG-Daten zeigt, wo Verbesserungspotenziale liegen, etwa bei der Umstellung auf Kreislaufwirtschaft, der Reduktion von Emissionen oder der Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. Wer sich für die strategische Dimension interessiert, findet im Artikel zu nachhaltigen Geschäftsmodellen weiterführende Informationen.

✅ Checkliste: Nachhaltigkeitsbericht erstellen

✓
Berichtspflicht prüfen: Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Umsatz? Sonst freiwillig nach VS berichten
✓
Wesentlichkeitsanalyse durchführen (doppelte Wesentlichkeit)
✓
ESG-Datenerhebung aufsetzen (inkl. Scope-3-Emissionen)
✓
Bericht nach ESRS-Standards strukturieren
✓
Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne definieren
Wirtschaftsprüfer für die gesetzliche Prüfung beauftragen
Bericht im ESEF-Format digital veröffentlichen

Fazit: Nachhaltigkeitsbericht als Chance nutzen

Der Nachhaltigkeitsbericht ist mit der CSRD für sehr große Unternehmen eine gesetzliche Pflicht geworden. Nach dem Omnibus-Paket betrifft sie aber nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Wer bisher nicht berichtet, ist erstmals für das Geschäftsjahr 2027 dran, dann nach den vereinfachten ESRS, mit externer Prüfung und digitaler Veröffentlichung. In Deutschland fehlt dafür noch das Umsetzungsgesetz.

Für den Mittelstand ist die gesetzliche Pflicht damit meist vom Tisch, die Datenanfragen von Banken und Großkunden aber nicht. Wer mit dem freiwilligen Standard VS berichtet, beantwortet viele davon auf einmal und begrenzt zugleich, was Kunden verlangen dürfen.

Die Erstellung erfordert eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse, die systematische Erhebung von ESG-Kennzahlen und eine transparente Darstellung von Strategien und Zielen. Trotz des erheblichen Aufwands bietet der Nachhaltigkeitsbericht strategische Vorteile: besserer Kapitalmarktzugang, frühzeitige Risikoerkennung und Effizienzgewinne durch datenbasiertes Nachhaltigkeitsmanagement.

Unternehmen, die den Nachhaltigkeitsbericht als strategisches Steuerungsinstrument begreifen und nicht nur als Pflichtübung behandeln, schaffen die Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit ökologischer und sozialer Verantwortung.

Nachhaltige Unternehmensstrategie und ESG-Reporting Konzept
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Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein strukturiertes Dokument, in dem Unternehmen ihre ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen offenlegen. Er umfasst ESG-Kriterien wie CO2-Emissionen, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung. Nach der EU-Richtlinie CSRD ist er für sehr große Unternehmen gesetzlich verpflichtend, kleinere Unternehmen können freiwillig berichten.

Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz nach CSRD berichten. Beide Schwellen müssen gleichzeitig überschritten sein. Wer bisher nicht berichtet, ist erstmals für das Geschäftsjahr 2027 dran. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Beschäftigten berichten schon heute, in Deutschland bis zur Umsetzung der CSRD aber noch per nichtfinanzieller Erklärung nach HGB. Börsennotierte KMU sind nicht mehr berichtspflichtig. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz noch aus (Stand September 2026).

In der EU gelten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als verbindlicher Rahmen für die CSRD-Berichterstattung. Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 eine vereinfachte Fassung verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2027 gilt. Sie umfasst weiterhin zwölf Standards, aber über 60 Prozent weniger Pflichtdatenpunkte. International sind die GRI-Standards und die IFRS Sustainability Disclosure Standards verbreitet.

ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Zu den ESG-Kriterien gehören beispielsweise Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Arbeitnehmerrechte, Diversität, Antikorruption und Lieferkettenmanagement. Unternehmen müssen diese Kriterien im Nachhaltigkeitsbericht mit konkreten Kennzahlen belegen.

Die Wesentlichkeitsanalyse identifiziert die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens. Dabei wird die doppelte Wesentlichkeit geprüft: einerseits die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive), andererseits die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen selbst. Nur als wesentlich eingestufte Themen müssen berichtet werden.

Die Erstellung erfolgt in fünf Schritten: Wesentlichkeitsanalyse durchführen, Daten zu ESG-Kennzahlen erheben, Bericht nach ESRS-Standards strukturieren, Maßnahmen und Ziele formulieren sowie den Bericht extern prüfen lassen. Viele Unternehmen nutzen Softwarelösungen wie SAP Sustainability Control Tower oder spezialisierte ESG-Reporting-Tools.

Der Nachhaltigkeitsbericht muss laut CSRD extern geprüft werden, und zwar dauerhaft mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Die ursprünglich geplante Umstellung auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) hat die Omnibus-Richtlinie gestrichen. In Deutschland sollen nach dem Gesetzentwurf nur Wirtschaftsprüfer den Bericht prüfen dürfen. Zertifizierer wie der TÜV können freiwillige Berichte oder einzelne Angaben bestätigen.

Quellen

MT

Michael Törner

Gründer von Nachhaltigkeit mit Kopf

Ich bin Michael — Gründer von Nachhaltigkeit mit Kopf. Hier teile ich fundiertes Wissen rund um nachhaltige Ernährung, bewussten Konsum, grüne Finanzen und umweltfreundliches Leben — immer fundiert und verständlich aufbereitet.

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